Die Kreisstadt St. Wendel ist eine lebendige Sport- und Eventstadt, die über die Grenzen des Saarlandes hinaus bekannt ist und sich immer größerer touristischer und wirtschaftlicher Anziehungskraft erfreut. Die rund 26.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben - verteilt auf die Kernstadt und weitere 15 Stadtteile - in einer idyllischen Landschaft mit zahlreichen Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Um ihre Belange kümmern sich ca. 340 Bedienstete der Stadtverwaltung.
Wir möchten unser Team verstärken durch eine*n
für die Grundschule Nikolaus Obertreis.
An dieser Grundschule in der Kernstadt St. Wendel werden derzeit rund 340 Schüler*innen, verteilt auf 16 Klassen, durch 30 Lehrkräfte unterrichtet.
Sie dürfen sich als „gute Seele“ um verschiedene Belange der Schulgemeinschaft kümmern und zum Ruf des Sekretariats als Aushängeschild der Schule beitragen. Die Tätigkeit umfasst hauptsächlich die Erledigung aller üblichen Verwaltungs- und Sekretariatsaufgaben im Zusammenhang mit der Organisation des Schulalltags.
Arbeitszeitumfang: Es handelt sich um eine Teilzeitbeschäftigung in der Fünftagewoche. Der Einsatz in der Grundschule erfolgt mit 30 Stunden in der Woche. Während der Schulferien besteht bis auf wenige Ausnahmen (z.B. zur Vorbereitung des neuen Schuljahresbeginns) keine Arbeitspflicht. Die vergütete durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit wird daher unter Berücksichtigung des Erholungsurlaubsanspruches und des verbleibenden Schulferienüberhangs errechnet und beträgt derzeit 26,14 Stunden.
Die Einstellung erfolgt zunächst im Zeitvertrag; die spätere Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis ist beabsichtigt. Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Die Kreisstadt St. Wendel fördert die Gleichstellung aller Mitarbeitenden (m/w/d). Deshalb begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Alter, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Entsprechend der Zielvorgaben des LGG und des bestehenden Frauenförderplanes, eine bestehende Unterrepräsentanz von Frauen zu beseitigen, sind wir an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert. Bei gleicher Eignung werden Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigt.
Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können leider nicht erstattet werden.