Die Kreisstadt St. Wendel ist eine lebendige Sport- und Eventstadt, die über die Grenzen des Saarlandes hinaus bekannt ist und sich immer größerer touristischer und wirtschaftlicher Anziehungskraft erfreut. Die rund 26.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben - verteilt auf die Kernstadt und weitere 15 Stadtteile - in einer idyllischen Landschaft mit zahlreichen Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Um ihre Belange kümmern sich ca. 340 Bedienstete der Stadtverwaltung.
Wir möchten unser Team verstärken durch eine*n
Als Bewerber*in für die Ausbildung zum/zur Gärtner*in solltest Du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sehr vorteilhaft für die Ausbildung und die spätere Berufsausübung sind:
Die dreijährige Ausbildung ist dual ausgestaltet. Sie findet also im Wechsel zwischen Berufsschulunterricht und praktischen Unterweisungen im Ausbildungsbetrieb statt. Diese Form der Ausbildung ermöglicht Dir, schulische Lerninhalte mit praktischen Tätigkeiten zu verknüpfen.
Zunächst werden allgemeine Grundlagen für den Ausbildungsberuf vermittelt. Ziel ist es, sowohl in der schulischen als auch der praktischen Ausbildung ein starkes und solides Fundament an Wissen in den einzelnen Bereichen des Berufsbildes zu legen.
Im weiteren Verlauf der Ausbildung wird genauer und spezifischer auf die Feinheiten der ausgewählten Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau eingegangen. Das zuvor erworbene Wissen stellt die Grundlage hierfür dar. Innerhalb der praktischen Ausbildung können diese fachbezogenen theoretischen Kenntnisse sofort angewandt werden.
Du kannst die Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren, die Ausbildungsdauer verlängert sich dann entsprechend.
Praktische Inhalte, z.B.:
Theoretische Grundlagen z.B.:
Die Vergütung richtet sich nach § 8 des Tarifvertrages für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD), Besonderer Teil BBiG. Sie beträgt derzeit für das
1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 €
2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 €
3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 €
Die Kreisstadt St. Wendel fördert die Gleichstellung aller Mitarbeitenden (m/w/d). Deshalb begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Alter, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Entsprechend der Zielvorgaben des LGG und des bestehenden Frauenförderplanes, eine bestehende Unterrepräsentanz von Frauen zu beseitigen, sind wir an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert. Bei gleicher Eignung werden Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigt.
Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können leider nicht erstattet werden.